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Die richtige Pflegezusatzversicherung für Sie
Eine Pflegetagegeldversicherung lässt Ihnen alle Optionen offen. Pflegekostentarife sind etwas günstiger zahlen, aber nur wenig für Pflege durch Angehörige. Was ist beim Abschluss von privaten Pflegeversicherungen, Pflegetagegeldversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Pflegeergänzungsversicherungen zu beachten? Wenn es so weit ist, ist es zu spät: Senioren können oft keine Pflegezusatzversicherung mehr abschließen. Wer es sich leisten kann, sollte schon mit Anfang 40 vorsorgen.
Wenn Vater oder Mutter pflegebedürftig werden, denken auch die Kinder auf einmal an später. Dann sind sie Mitte vierzig oder schon deutlich älter. Viele von ihnen, rund 760000 Menschen, haben bereits eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Sie steht sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherten offen und hilft die Lücken der Pflichtversicherung zu stopfen.
Obwohl die meisten Menschen erst mit weit über 70 Jahren pflegebedürftig werden, rät Finanztest, schon mit Anfang 40 oder noch früher vorzusorgen. Denn je älter jemand beim Vertragsschluss ist, desto höhere Beiträge muss er zahlen. Außerdem kann der Versicherer Zuschläge für Krankheiten verlangen oder Antragsteller wegen Vorerkrankungen ganz ablehnen. Die günstigsten unter den empfehlenswerten Pflegetagegeldangeboten, dir die geschätzten Restkosten im Pflegeheim decken, kosten für 43-jährige Männer um die 20 Euro im Monat, für gleich alte Frauen etwa 30 Euro. Frauen zahlen mehr, weil sie im Durchschnitt länger leben und mit höherer Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig werden. Im Alter von 53 Jahren müssen männliche Neukunden schon 36 bis 38 Euro Monatsbeitrag zahlen, Frauen um die 50 Euro. Mit 63 Jahren erhalten Interessenten bei einigen Gesellschaften gar keinen Vertrag mehr, bei anderen müssen 63-jährige Frauen bis zu 150 Euro Monatsbeitrag, Männer bis zu 100 Euro zahlen.
Tagegeld oder Pflegekostentarif? Pflegezusatzversicherungen gibt es in zwei Varianten: als Pflegetagegeld- und als Pflegekostentarif. Mit einer Pflegetagegeldversicherung bekommt der Pflegebedürftige später die vereinbarte Summe zur freien Verfügung. Die Pflegekostenversicherung zahlt dagegen in erster Linie nachgewiesene Pflegekosten. Der Versicherte kann das Geld nicht frei verwenden. Für die meisten Menschen ist die Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl, weil sie dem Kunden mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Das ist wichtig, denn kaum jemand hat heute schon eine präzise Vorstellung davon, wie, wo und von wem er in 20 oder 30 Jahren gepflegt werden möchte. Viele Versicherer begrenzen das Tagegeld aber auf 60 bis 80 Euro. Wer höhere Kosten absichern will, muss doch einen Pflegekostentarif nehmen.
Volles Tagegeld erst in Stufe III Von der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Pflegefall einen monatlichen Geldbetrag. Die volle Summe gibt es in vielen Tarifen aber erst in Pflegestufe III, zumindest für die Pflege zu Hause. So erhält ein Kunde in einem Tarif über 45 Euro am Tag von der Hansemerkur für häusliche Pflege in Stufe I 338 Euro monatlich und erst in Stufe III 1 350 Euro. In einigen Tarifen gibt es außerdem für Heimpflege ein höheres Tagegeld als für häusliche Pflege. Ansonsten spielt es keine Rolle, wie die Pflege organisiert ist: Ob der Versicherte in der eigenen Wohnung, im Heim oder in einer Senioren- WG leben will, ob er von professionellen Diensten oder von Angehörigen gepflegt wird - das Geld steht zur Verfügung. Pflegebedürftige können damit auch Hilfeleistungen bezahlen, die nicht zur Pflege gehören. Sie können sich erkenntlich zeigen, wenn die Nachbarin für sie mit kocht oder die Blumen pflegt, eine Schülerin den Hund ausführt oder jemand ihnen vorliest oder beim Kreuzworträtsellösen hilft. Mit einer Pflegekostenversicherung ist das nicht möglich. Sie übernimmt nur nachgewiesene Pflegekosten für Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim oder nicht pflegerische Hilfe wie Vorlesen werden in der Regel nicht erstattet. Außerdem erhält der Kunde aus diesen. Versicherungen deutlich weniger oder sogar überhaupt kein Geld, wenn er sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt. Pflegekostentarife gibt es in zwei Varianten: 1. Als Pflegetagegeldversicherung. 2. Als Pflegekostenversicherung Wollen Sie njcht nur die Restkosten im Heim, sondern auch die höheren Kosten für professionelle Pflege zu Hause voll decken, müssen Sie deutlich mehr Beiträge zahlen
Nachweise: Schließen Sie keine Versicherung ab, bei der Sie alle paar Monate nachweisen müssen, dass Sie weiter pflegebedürftig sind Ausweitung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz , der bei Vertragsschluss festgelegt wird. Wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht steigen, wohl aber die Kosten für Heime oder Pflegedienste, dann schließt so eine Zusatzversicherung die Lücke nicht ganz. Tarife der Variante 2 übernehmen die Restkosten bis zu einer monatlichen oder jährlichen Obergrenze. Auch hier passen sich die Versicherungsleistungen nicht automatisch an steigende Kosten an. Wie hoch absichern? Die Höhe des Pflegetagegeldes vereinbart der Kunde beim Vertragsschluss ebenso wie die Höhe des Prozentsatzes, um den eine Pflegekostenversicherung die Leistung der gesetzlichen Kasse aufstocken soll. Je mehr der Versicherer später zahlen soll, desto höher der Monatsbeitrag. Klar, dass sich niemand überversichern und jahrelang zu viel zahlen will. Aber wie hoch muss ein Kunde seinen Versicherungsschutz wählen, damit die Pflegekosten später gedeckt sind? Niemand kann soweit in die Zukunft schauen.
Schutz dem Geldbeutel anpassen Einen so umfangreichen Schutz kann sich aber vielleicht nicht jeder leisten. Auch weil die Beiträge im Lauf der Zeit steigen können, wenn der Versicherer merkt, dass sie nicht reichen, um die Versicherungsleistungen zu bezahlen. Die Kunden können aber auch geringere Leistungen vereinbaren und zahlen dann weniger. Erhält der Kunde ein deutlich billigeres Angebot als die in unserem Test dargestellten, birgt es oft Fallstricke. So gibt es Tagegeldtarife, die bei häuslicher Pflege oder bei Pflegebedürftigkeit der Stufe I gar nichts zahlen. Das ist bedenklich: Fast 70 Prozent der heute Pflegebedürfti- gen werden zu Hause gepflegt, und annähernd 50 Prozent der Pflegebedürftigen haben die Pflegestufe I.
Vertrag nur für Gesunde Für alle Kunden ist das Kleingedruckte im Versicherungsantrag wichtig. Da das Zustandekommen eines Vertrags und die Höhe des Beitrags von dem Gesundheitszustand des Interessenten abhängen, muss er dazu Fragen beantworten. Wer hier schummelt, riskiert, später den Schutz zu verlieren. Kunden, die befürchten, mit ihren Antworten auf die Gesundheitsfragen vom Versicherer abgelehnt zu werden, sollten bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig Anträge stellen. Denn wenn ein Versicherer einen Kunden erst einmal wegen seines Gesundheitszustands abgelehnt hat, kommt dieser auch bei anderen Gesellschaften wahrscheinlich nicht mehr unter. Da die Versicherer das Risiko von Erkrankungen aber unterschiedlich hoch einschätzen, kann es sein, dass ein Versicherer den Kunden zu bezahlbaren Beiträgen annimmt, während andere hohe Zuschläge verlangen oder ihn ablehnen. Kommt ein Vertrag zustande, dann wird er zunächst für eine Laufzeit von einem, zwei oder drei Jahren geschlossen und verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Die Versicherungsgesellschaft hat nur in den ersten drei Vertragsjahren das Recht, ordentlich zu kündigen. Die meisten Versicherer mit Ausnahme von Alte Oldenburger, Debeka, DEVK, LKH, UKV und Württembergische - verzichten sogar auf dieses Recht. Der Kunde hingegen kann den Vertrag mit einer Frist: von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit und danach immer jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Um einzuschätzen, wie groß die Versorgungslücke etwa ist, wurde anhand der heutigen Durchschnittskosten für ambulante und stationäre Pflege und der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Restkosten ermittelt. Mindestens so viel wird ein Pflegebedürftiger auch in Zukunft brauchen, da nicht zu erwarten ist, dass die Kosten sinken oder die gesetzlichen Leistungen stark erhöht werden. Um zumindest einen Inflationsausgleich einzubauen, ist es wichtig, dass die Versicherung eine so genannte Dynamik zulässt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Leistungen nachträglich an gestiegen
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