Pflegetagegeldversicherung.com Unabhängiger Versicherungsvergleich Telefon: 0621-45 46 50 2; Wir haben Ordnung im Tarifwirrwarr für Sie geschaffen! Keine Vertreterbesuche! Antwort per Mail noch am gleichen Tag! Kontakt: Angebot anfordern
Zurück zum Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Soziale Pflegeversicherung Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen. 1In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. 2Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muß eine private Pflegeversicherung abschließen. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen (§ 4 des Fünften Buches) wahrgenommen. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. (4a) In der Pflegeversicherung sollen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt und den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Stufen eingeführt: die Leistungen bei häuslicher Pflege vom 1. April 1995, die Leistungen bei stationärer Pflege vom 1. Juli 1996 an. 1Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. 2Die Beiträge richten sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. 3 Für versicherte Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner (Lebenspartner) werden Beiträge nicht erhoben. § 1 geändert durch G v. 16.02.2001 (BGBl. I S. 266), in Kraft ab 01.08.2001; geändert durch G v. 28.05.2008 (BGBl. I S. 874), in Kraft ab 01.07.2008
Darauf sollten Sie achten! Die für jedermann beste Pflegeversicherung gibt es nicht, sondern nur die für Sie passende Pflegezusatzversicherung, die Ihrem persönlichen Bedarf entspricht. Sie suchen, die für Sie beste Pflegezusatzversicherung? Dann Sie hier richtig! Dazu sollten Sie wissen, dass es 4 verschiedenen Typen der Pflegezusatzversicherung gibt! Die 30 Pflegetarife des Marktes (s. Spalte rechts) lassen sich in 4 Kategorien einteilen: Was ist Ihnen wichtig? Typ 1: Tarife mit kundenfreundlicher Annahmepolitik bei Vorerkrankungen. Typ 2: Tarife die sehr hohe Leistungen schon ab Stufe I ermöglichen (sog. flexible Tarife). Typ 3: Tarife mit hohen Leistungen bei vollstationärer Pflege im Heim. Typ 4: Tarife mit hohen Leistungen in Stufe III?
Welcher der 4 Grundtypen entspricht am ehesten Ihrem Bedarf? Ordnen Sie sich selbst ein, dann finden Sie selbst den richtigen Tarif! Klicken Sie unten auf die Wunschkategorie und Sie gelangen zur Seite mit den Anbietern, welche Ihren Wunschkriterien entsprechen.
Sie wünschen eine Auflistung der Anbieter mit hohen Leistungen schon ab Pflegestufe I, sowohl häuslich als auch stationär Die flexible Komfortvariante.
Nur hier können Sie die Höhe des Pflegegelds in jeder Stufe frei bestimmen.
Hier die besten flexiblen Tarife mit hohen Leistungen schon ab Pflegestufe I häuslich und stationär.
Hier können Sie jetzt schon alle Tarife berechnen! Alle Anbieter alphabetisch sortiert. Detailrechner mit Gesundheitsfragen. Klicken Sie einfach auf einen Anbieter unten und der Rechner öffnet sich.
Sie wünschen eine Auflistung der Anbieter mit hohen Leistungen in Pflegestufe III und möchten nur das Nötigste versichern. Unflexible Tarife. Sie können das Tagegeld nur in Stufe III bestimmen.
Gleiche Leistung häuslich und stationär.
Die besten Tarife mit hohen Leistungen in Stufe III häuslich und stationär.