Der Tarif Axa Pflegevorsorge Flex überzeugt, die Leistungen sind umfangreich und viele Vorteile wie Beitragsfreistellung, keine Wartezeit, Leistung bei Pflegestufe 0 (z. B. bei Demenz, wo noch keine Pflegestufe 1 ausreicht). Dieser Tarif hat das Zeug zum Testsieger.

Tarif Pflegevorsorge Flex

 

Im Pflegefall erhalten Sie folgende Leistungen:

 

20%                 des vereinbarten monatlichen Pflegegeldes, wenn ein erheblicher Betreuungsbedarf vorliegt und noch keine Pflegebedürftigkeit nach  Pflegestufe I, II oder III.

100%          des vereinbarten monatlichen Pflegegeldes, wenn Pflegebedürftigkeit nach  Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) vorliegt.

 

Weitere Vorteile und Besonderheiten:

-         Beitragsfreiheit im Pflegefall
Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I vor, sind keine Beiträge mehr zu zahlen.

-         Keine Wartezeiten
Sie erhalten das vertraglich vereinbarte Pflegegeld ab dem ersten Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wenn uns spätestens am 42. Tag nach der Feststellung ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit vorliegt.

-         Monatliche Vorauszahlung
Sie erhalten das vereinbarte Pflegegeld monatlich im Voraus.

-         Stets ein komplettes Monatsgeld           
Liegt die Pflegebedürftigkeit keinen ganzen Monat vor, so wird dennoch ein komplettes monatliches Pflegegeld gezahlt. Es erfolgt keine tageweise Abrechnung der Leistung.

-         Europageltung
Sie erhalten das monatliche Pflegegeld auch im europäischen Ausland.

-         Flexible Absicherung
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes für die Pflegestufen II und III können Sie über die Tarife Flex2 und Flex3 individuell wählen.

-         Kindernachversicherung
Neugeborene können innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten nachversichert werden. Das versicherte Pflegegeld kann bis zur Höhe des versicherten Betrags der Eltern individuell gewählt werden.

-         Dynamik
Wir erhöhen das monatliche Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 10% des zuletzt vereinbarten Satzes; erstmals zum 01.07. des 4.Versicherungs­jahres, wenn die jeweils versicherte Person zu diesem Zeitpunkt das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Der Erhöhung kann widersprochen werden. Wird zwei aufeinander folgenden Erhöhungen widersprochen, entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen. Besteht ein Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld, entfallen weitere Erhöhungen.

-         Option auf Höherversicherung
Sie können zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung das vereinbarte monatliche Pflegegeld erhöhen, sofern der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und kein Pflegeantrag gestellt wurde. Anlässe sind:

-                                 Einmalig bei Abschluss einer Berufsausbildung

-                                 Beruflicher Statuswechsel

-                                 Geburt eines Kindes

-                                 Beginn der Berufsausbildung eines Kindes

-                                 Darüber hinaus zu Beginn des 6. Versicherungsjahres, wenn der Versicherungsschutz 5 Jahre ununterbrochen bestanden hat und nicht im Rahmen einer Kindernachversicherung abgeschlossen wurde.

Pflegetagegeldversicherung.com                DKV Pflegezusatzversicherung  Tarif PET    

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Vergleich Versicherungsvergleich

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Leistungen ambulante (häusliche und teilstationäre) Pflege

 

 

Erstattet werden für häusliche und teilstationäre Pflege bei Pflegestufe I 25% des versicherten Tagessatzes, bei Pflegestufe II 50% des versicherten Tagessatzes und bei Pflegestufe III 75% des versicherten Tagessatzes. In besonders gelagerten Einzelfällen kann die DKV zur Vermeidung von Härte versicherte Personen der Pflegestufe III bei häuslicher Pflege 100% des vereinbarten Pflegetagegeldes zahlen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.

Leistungen stationäre Pflege

 

 

Erstattet werden für vollstationäre Pflege bei Pflegestufe I 100% des versicherten Tagessatzes, bei Pflegestufe II 100% des versicherten Tagessatzes und bei Pflegestufe III 100% des versicherten Tagessatzes. Wird die Pflegebedürftigkeit vollstationär gepflegt, obwohl dies nicht erforderlich ist, erfolgt die Erstattung des Pflegetagegeldes in Pflegestufe I zu 25% des versicherten Tagessatzes und in Pflegestufe II zu 50% des versicherten Tagessatzes und in Pflegestufe III zu 75% des verinbarten Tagessatzes.

Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige/Laien

 

 

Die Tarifbedingungen sehen keine Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Laien bzw. Angehörigen vor.

Einstufung analog Pflegepflichtversicherung

 

 

Die Einstufung erfolgt gemäß der Feststellung der Pflegepflichtversicherung.

Verzicht auf Kostennachweis

 

 

Ein Kostennachweis ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.

Kostenerstattung auch ohne Vorleistung Pflegepflichtversicherung

 

 

Eine Vorleistung der Pflegepflichtversicherung ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich, es wird jedoch eine fiktive Vorleistung der PPV angerechnet.

Transportkosten

 

 

Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

Kostenübernahme für technische Hilfsmittel

 

 

Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

 

 

Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

Beitragsfreiheit im Pflegefall

 

 

Eine Beitragsfreistellung im Pflegefall sieht der Tarif nicht vor.

Verzicht auf Wartezeiten

 

 

Es gelten keine Wartezeiten.

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

 

 

Ja, sofern die Versicherung nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wird.

Leistungsanpassung ohne Wartezeiten bzw. Risikoprüfung

 

 

Nach jeweils 3 Kalenderjahren erfolgt eine Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung, falls bei dem zugrundeliegenden Index eine mind. 10%ige Abweichung nach oben oder nach unten festgestellt wurde und das vereinbarte Pflegetagegeld einen bestimmten Höchstsatz nicht übersteigt. Die Anpassung erfolgt ohne Wartezeiten und Risikozuschlag.

Besonderheiten

 

 

Keine Besonderheiten.