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Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 5. 1994 - BGBl. I S. 1014, ber. S. 2797) Vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) (Auszug) Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Soziale Pflegeversicherung Zweites Kapitel Leistungsberechtigter Personenkreis § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit § 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit Drittes Kapitel Versicherungspflichtiger Personenkreis § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen § 25 Familienversicherung § 26 Weiterversicherung § 26a Beitrittsrecht § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages Viertes Kapitel Leistungen der Pflegeversicherung Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen § 28Leistungsarten, Grundsätze Fünftes Kapitel Organisation Erster Abschnitt Träger der Pflegeversicherung § 46 Pflegekassen Zweiter Abschnitt Zuständigkeit, Mitgliedschaft § 48Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte § 49Mitgliedschaft Dritter Abschnitt Meldungen § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung § 51Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung Sechstes Kapitel Finanzierung Erster Abschnitt Beiträge § 54 Grundsatz § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze § 56 Beitragsfreiheit § 57 Beitragspflichtige Einnahmen § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten § 59Beitragstragung bei anderen Mitgliedern § 60 Beitragszahlung Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte Zehntes Kapitel Private Pflegeversicherung § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschrift § 121 Bußgeldvorschrift
Darauf sollten Sie achten! Die für jedermann beste Pflegeversicherung gibt es nicht, sondern nur die für Sie passende Pflegezusatzversicherung, die Ihrem persönlichen Bedarf entspricht. Sie suchen, die für Sie beste Pflegezusatzversicherung? Dann Sie hier richtig! Dazu sollten Sie wissen, dass es 4 verschiedenen Typen der Pflegezusatzversicherung gibt! Die 30 Pflegetarife des Marktes (s. Spalte rechts) lassen sich in 4 Kategorien einteilen: Was ist Ihnen wichtig? Typ 1: Tarife mit kundenfreundlicher Annahmepolitik bei Vorerkrankungen. Typ 2: Tarife die sehr hohe Leistungen schon ab Stufe I ermöglichen (sog. flexible Tarife). Typ 3: Tarife mit hohen Leistungen bei vollstationärer Pflege im Heim. Typ 4: Tarife mit hohen Leistungen in Stufe III? Welcher der 4 Grundtypen entspricht am ehesten Ihrem Bedarf? Ordnen Sie sich selbst ein, dann finden Sie selbst den richtigen Tarif! Klicken Sie unten auf die Wunschkategorie und Sie gelangen zur Seite mit den Anbietern, welche Ihren Wunschkriterien entsprechen.
Typ 1: Bei Vorerkrankungen
Sie wünschen eine Auflistung der Anbieter, die Ihre Vorerkrankung zuschlagfrei mitversichern mit kundenfreundlichen Gesundheitsfragen.
Die besten zuschlagfreien Tarife Pflegeversicherung für Personen mit chronischen Vorerkrankungen und die schon einmal abgelehnt wurden.
(z.B. wegen Herz-Kreislauf-Hochdruckerkrankungen, Arthrose, Krebs, Diabetes, Behinderungen)
Sie wünschen eine Auflistung der Anbieter mit hohen Leistungen schon ab Pflegestufe I, sowohl häuslich als auch stationär Die flexible Komfortvariante.
Nur hier können Sie die Höhe des Pflegegelds in jeder Stufe frei bestimmen.
Hier die besten flexiblen Tarife mit hohen Leistungen schon ab Pflegestufe I häuslich und stationär.
Sie wünschen eine Auflistung der Anbieter mit hohen Leistungen in Pflegestufe III und möchten nur das Nötigste versichern. Unflexible Tarife. Sie können das Tagegeld nur in Stufe III bestimmen.
Gleiche Leistung häuslich und stationär.
Die besten Tarife mit hohen Leistungen in Stufe III häuslich und stationär.