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Vergleich Versicherungsvergleich |
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Die Testsieger Finanztest 02/2011: |
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Mehr geht nicht! Das Komfortbedingungswerk Es erfüllt alle, die von führenden Verbraucherorganisationen aufgestellten 7 Kriterien und übertrifft diese mit 9 weiteren Highlights.
1. Die Versicherung zahlt sowohl für die häusliche als auch für die Pflege im Heim aufkommen und in allen Pflegestufen zahlen.
2. Wenn Angehörige oder Freunde pflegen, sind die Leistungen nicht niedriger, als bei professioneller Pflege.
3. Bei Pflegekostensteigerung besteht die Möglichkeit, die Leistungen ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge nachträglich zu erhöhen.
4. Die Leistungen setzen ein, wenn die Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkennt. Die private Versicherung übernimmt außerdem die Pflegestufe der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Schließen Sie nicht bei einer Gesellschaft ab, die regelmäßig Atteste über die Pflegebedürftigkeit verlangt.
5. Es wird lebenslanger Versicherungsschutz gewährt.
6. Versicherungsunternehmen verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre und auf Warte- sowie Karenzzeiten. Problematisch sind Warte- oder Karenzzeiten, weil im Pflegefall erst nach einer bestimmten Frist gezahlt wird.
7. Bei Eintritt des Pflegefalls ist kein Beitrag mehr zu zahlen.
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Über diese Kriterien hinaus erfüllt der Tarif weitere Kriterien und nimmt deshalb eine Alleinstellung auf dem Markt ein:
8. Die Leistungen sind nicht starr an einander gekoppelt. Beispiel: Die Leistung in Stufe II beträgt immer 70 % von Stufe III. Wenn Sie in Stufe III und II jeweils 50 € Bedarf ermitteln, dann zahlen Sie zu viel, wenn Sie in Stufe III 70 € versichern, nur damit Sie in Stufe II 50 € erhalten. Pflege-Tagegeld und die Pflegestufen können also individuell vereinbart werden.
9.Vereinfachte Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen. Es wird nur nach wenigen unheilbaren Schwersterkrankungen gefragt: Demenz, Alzheimer, Creutzfeld-Jacob, krankhafte Hirnleistungsstörung, Aids, Wachkoma, Krebs, Chorea Huntington, Parkinson, Hirntumor, Lateralsklerose (Muskellähmung), M.S, Diabetes, Schlaganfall, Leberzirrhose, Osteoporose, Morbus Bechterew, Querschnittlähmung, Kinderlähmung. Alle anderen Krankheiten bleiben außen vor und werden nicht abgefragt und sind damit versichert. Sie können also nicht Gefahr laufen, irgwendwelche Erkrankungen nicht angegeben zu haben, es sei denn Sie verschweigen eine der og. Krankheiten
10. Viele Anbieter begrenzen die Höhe des Pflegetagegelds auf einen Betrag von unter 100 € /Tag Der Tarif ermöglicht ein Tagegeld von bis 150 € am Tag.
11. Viele Anbieter begrenzen das Höchsteintrittsalter auf 60/65 oder 70 Jahre. Der Tarif kennt kein Höchstaufnahmealter
12. Kostengünstige Beiträge durch Internetvertrieb.
13. Der Anbieter ist ein Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Aktionärsinteressen zur Gewinnmaximierung zu Lasten der Versicherten bleiben außen vor.
14.Verständlicher einfach ohne fremde Hilfe auszufüllender Versicherungsantrag.
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