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Vergleich Versicherungsvergleich

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Pflegetagegeldversicherung als Pflege-Ergänzungstarif.

· Bei häuslicher und teilstationärer Pflege werden in den Pflegestufen 1=25 %, 2=50 % und 3=75 % des vereinbarten Tagessatzes gezahlt

· In Einzelfällen der Stufe 3 sowie für vollstationäre Pflege zahlen wir grundsätzlich 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes

· Versicherbar sind 10 - 80 EUR, in Verbindung mit dem Tarif PEK nur max. 70 EUR

Bei häuslicher Pflege und teilstationärer Pflege unabhängig davon, wer pflegt (Pflegefachkraft oder Pflegeperson):

· Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25% des vereinbarten Tagegeldes

· Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50% des vereinbarten Tagegeldes

· Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75% des vereinbarten Tagegeldes

· Wenn der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschreitet: 100% des vereinbarten Tagegeldes

Bei vollstationärer Pflege, wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder möglich ist:

· unabhängig von der Pflegestufe: 100% des vereinbarten Tagegeldes

Wenn volllstationäre Pflege nicht erforderlich ist, diese aber dennoch in Anspruch genommen wird:

· Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25% des vereinbarten Tagegeldes

· Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50% des vereinbarten Tagegeldes

· Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75% des vereinbarten Tagegeldes

Pflegekostenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

· Bei häuslicher Pflege mtl. in Stufe I bis 192,00 EUR, Stufe II bis 460,50 EUR, Stufe III bis 716 EUR (max. 959 EUR) Aufwendungssatz

· Pflegegeld ohne Kostennachweis in der Stufe I bis 102,50 EUR, Stufe II bis 205 EUR oder in Stufe III bis 332,50 EUR

· Bis 716 EUR für maximal 4 Wochen für eine Ersatzpflegekraft oder Kurzzeitpflege

· oder Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

· Teilstationäre Pflege: Stufe I bis 192 EUR, Stufe II bis 460,50 EUR und Stufe III bis 716 EUR mtl.

· Vollstationäre Pflege bis 716 EUR, maximal bis 844 EUR mtl. in Stufe III oder 332,50 EUR Pflegegeld mtl.

Bei häuslicher Pflege (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)

· Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z.B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 192,00 Euro / 460,50 Euro / 716,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 Euro

· Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 102,50 Euro / 205,00 Euro / 332,50 Euro

· Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld

· Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 716 Euro

· Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62,00 Euro

· Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50%, maximal 1.278,50 Euro

· Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10%, maximal 25,00 Euro

Bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege: (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)

· Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 192,00 Euro / 460,50 Euro / 716,00 Euro

· Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 716,00 Euro

· Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 716,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 844,00 Euro

· Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu 192,00 Euro / 460,50 Euro / 716,00 Euro

· Pflegegeld bei vollstationärer Pflege monatlich 332,50 Euro

· Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 102,50 Euro / 205,00 euro / 332,50 Euro

Pflegetagegeld

Pflegekosten

Im Pflegefall

Im Pflegefall

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