Pflegetagegeldversicherung.com       Neue Tarife! Vergleichsberechnung inkl. Leistung ab Stufe 0 analog zu Finanztest 1/09 (50 Tarife) anfordern.

Telefon: 0621-45 46 50 2;   Fax  03212/1198060                                                   Achtung: Fast jeder  Anbieter zaubert ein positives Testergebnis aus dem Hut mehr

Keine Vertreterbesuche! Antwort per Mail noch am gleichen Tag!                              Kontakt:  Angebot anfordern       

Textfeld: Das Wichtigste vorweg
 - Falle Risikoprüfung:
Welche Gesundheitsfragen werden gestellt. Wer kann 
sich überhaupt versichern?

Vergleich Versicherungsvergleich

s          

Die Testsieger

Finanztest 02/2011:

Die Pflegestufen im Überblick

 

  Pflegestufe 0          Sie gilt für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wegen Demenz bzw.

                         psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Dabei wird zwar regel-

                         mäßig Hilfe benötigt, aber nicht in dem Umfang, dass eine Pflegebedürftigkeit

                         der Stufe I vorliegt (weniger als 45 Minuten Grundpflege am Tag).

                         Seit 1. Juli 2008 haben Personen der Pflegestufe 0 einen Anspruch auf 1.200 EUR

                         bzw. 2.400 EUR für Betreuungsleistungen pro Jahr. Die Voraussetzung dafür ist,

                         dass Sachleistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder sogenannte niedrig-

                         schwellige Betreuungsleistungen nachgewiesen werden können.

                         Den Betroffenen wird je nach Bedarf ein monatlicher Grundbetrag von 100 EUR

                         oder 200 EUR zugesprochen.

                         Wer vor dem Gesetz in seiner Alltagskompetenz als erheblich eingeschränkt gilt,

                         ist im § 45a des SGB XI verankert. Die entsprechenden Kriterien können auf der

                         Website www.sozialgesetzbuch-sgb.de eingesehen werden.

 

Pflegestufe I    Ihr werden Personen zugeordnet, die pro Tag mindestens 90 Minuten Hilfestel-

  Erheblich              lung benötigen. Dabei wird der Zeitaufwand zugrunde gelegt, den ein Familien-

 pflegebedürftig                   angehöriger oder eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die

  

                         pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen aufbringen muss. Auf den

                         pflegerischen Bereich, die sogenannte Grundpflege (im Wesentlichen Hygiene,

                         Ernährung, Mobilität), müssen mehr als 50%, also mehr als 45 Minuten ent-

                         fallen. Die Haushaltshilfe muss entsprechend im wöchentlichen Tagesdurchschnitt

                         weniger als 50 % (45 Minuten) ausmachen. Außerdem muss die Grundpflege

                         mindestens einmal täglich für mindestens zwei unterschiedliche Verrichtungen

                         und die Haushaltshilfe mehrmals wöchentlich notwendig sein.

 

  Pflegestufe II         Hier beträgt der Hilfebedarf mindestens drei Stunden pro Tag, und es entfallen

  Schwer                 davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege. Leistungen aus den

  pflegebedürftig     Bereichen der Grundpflege müssen dabei dreimal täglich für mindestens zwei

                            unterschiedliche Verrichtungen notwendig sein. Zudem muss die Haushaltshilfe

                            mehrmals wöchentlich erforderlich sein.

 

  Pflegestufe III        Sie liegt vor, wenn Hilfe rund um die Uhr verfügbar sein muss und wenn für

  Schwerst               mindestens fünf Stunden pro Tag Hilfe benötigt wird. Auf die Grundpflege

  pflegebedürftig      müssen dabei mindestens vier Stunden entfallen, und eine Haushaltshilfe muss

                              mehrmals wöchentlich notwendig sein.

                        

 

  Härtefall              Übersteigt der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III, so können die

                         Pflegekassen in Einzelfällen auch eine Einstufung als Härtefall vornehmen.

                         Diesen Betroffenen steht eine höhere Leistung aus der Pflegeversicherung zu.