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DFV, Vorstand der Deutschen Familienversicherung, über die drastischen Auswirkungen des Unisex-Urteils auf Bestandsverträge
DFV, das Thema Unisex hat Sie in den letzten Tagen des alten Jahres 2011 und Anfang dieses Jahres stark beschäftigt. Sie haben doch noch einige Monate Zeit?
DFV
: Eigentlich schon, wenn sich nicht abzeichnen würde, dass sich die Umstellung auf Unisex, anders als bisher erwartet, auch auf bestehende Verträge auswirken soll. Mich besorgen hieraus resultierende Auswirkungen auf das PKV-Neugeschäft im Jahr 2012.
: Was ist Ihr aktueller Kenntnisstand zu Unisex-Umstellungen im Bestand?
DFV
: Betrachtet man die aktuellen Verhandlungen zwischen PKV-Verband, BaFin und Bundesministerium für Wirtschaft, soll ein neuer Paragraf 12 h VAG eingefügt werden, der vorschreibt, dass spätestens zum 1. Januar 2013 alle zum 21. Dezember 2012 bestehenden Krankenversicherungsverträge auf Unisex umgestellt werden. In der Krankenvollversicherung ist darüber hinaus bei versicherten Personen, die das 65. Lebensjahr am 21. Dezember 2012 vollendet haben, geplant, die Unisex-Beitragserhöhungen zu kappen und auf jüngere Versicherte umzulegen. Gerade bei Gesellschaften mit großen und alten Beständen wird man also gleich zweimal zur Kasse gebeten.


:
Warum setzt sich der PKV-Verband für die Beitragsanpassung im Bestand ein?
DFV
: Die Interessen im PKV-Verband werden von den Zwängen in der Krankenvollversicherung dominiert. Meine Kollegen aus der Branche der Krankenvollversicherung haben das Problem, dass Kunden nach Paragraf 204 VVG ein Tarifwechselrecht haben, das heißt alle Kunden, die sich durch Unisex besser stellen, werden in die neuen Tarife wechseln, was massive Verwerfungen im Geschlechtermix, als wesentlicher Kalkulationsgrundlage von Unisex, erwarten lässt. Eine verpflichtende Umstellung löst dieses Problem.
: Welche Auswirkungen hat die Thematik auf die von Ihnen angebotenen Tarife?
DFV
: Krankenzusatzversicherungen, die nach Art der Schadensversicherung kalkuliert sind, werden wohl von der Beitragsanpassung im Bestand nicht erfasst. Gleichzeitig haben wir bis auf eine Ausnahme schon heute nur Unisex-Angebote im Vertrieb. Das ist erfreulich, weil wir unseren Kunden so keine Beitragsanpassung zumuten müssen. Betroffen sind wir allerdings im Bereich der Pflegezusatzversicherung, die bisher aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend bisexuell kalkuliert
wurde.
: Wie beurteilen Sie die Unisex-Auswirkungen in der Pflegezusatzversicherung?
DFV
: Je nach Alter werden die Beiträge für Männer zwischen 25 und 30 Prozent steigen, Beiträge für Frauen werden sich um 20 bis 25 Prozent reduzieren.
: Gehen Sie davon aus, dass die obligatorische Unisex-Anpassung im Bestand auch für die Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung kommt?
DFV
: Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen. Wir machen uns jedenfalls dafür stark, dass eine Unisex-Umstellung mindestens bei den Krankenzusatzversicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben wird. Wir halten es für unzumutbar und gegenüber den Kunden auch für nicht vermittelbar, dass Bestandskunden, die also rechtzeitig vorgesorgt haben, wesentliche Preissteigerungen in Kauf nehmen müssen, nur weil der EuGH 2011 in einem schlampig und oberflächlich abgefassten Urteil festgestellt hat, dass bisexuelle Tarifierungen den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen, und die nationale Politik sich damit nicht befassen will. Bei meiner privaten Vollversicherung werde ich in jedem Fall auf dem Klageweg gegen eine Unisex-Beitragsanpassung vorgehen.
Warum sind Sie besorgt in Hinsicht auf die vertrieblichen Auswirkungen?
DFV
: Das erläutere ich Ihnen gerne am Beispiel der Pflegeversicherung, wobei die Systematik auf andere Produkte übertragbar ist. Wie will ich heute zur Pflegeversicherung beraten, wenn ich meinem Kunden keine Aussage zum Thema Beitragsanpassungen durch Unisex geben kann? Ich kann diesen Aspekt in der Beratung übergehen - das wäre nicht nur unfair, sondern auch unter Haftungsgesichtspunkten problematisch. Oder ich erörtere den Sachverhalt und muss in der Folge dafür Verständnis haben, wenn mein Kunde erst einmal abwartet, bis ich ihm klare Aussagen zum Umfang der Beitragsanpassung machen kann. Die Gefahr ist dann ein Erliegen des Neugeschäfts, bis zur Wiederherstellung einer verbindlichen Aussage zur Beitragsstabilität.
: Wann, glauben Sie, besteht Sicherheit bezüglich der Unisex-Beitragsanpassungen bei der Pflegezusatzversicherung?
DFV
: Ich hoffe sehr, dass die Politik in den nächsten Wochen Klarheit schaffen wird. Der Gesetzgeber wird sich damit erst Mitte nächsten Jahres befassen.
: Was ist Ihre Vertriebsstrategie zum Thema Pflegeversicherung?
DFV
: Wenn sich abzeichnet, dass keine Unisex-Beitragsanpassungen im Bestand vorzunehmen sind, werden wir diese auch nicht umsetzen. Im Geschäftsjahr 2012 wird es dann im Rahmen einer „Männer-Offensive" darum gehen, Marktanteile zu gewinnen, denn letztmalig wird die Möglichkeit bestehen, sich 20 bis 25 Prozent günstiger zu versichern, als dies zukünftig der Fall sein wird. Das ist ein starkes Argument.
: Und was ist mit den Frauen?
DFV
: Wir haben kürzlich die DFV DeutschlandPflege UNISEX zum Vertrieb freigegeben. Den Tarif haben wir im Bereich der Leistungsdynamik im Pflegefall, einer erweiterten Nachversicherungsgarantie und Bedingungsverbesserungen in der Pflegestufe 0 nochmals verbessert. So untermauern wir unseren Anspruch, die leistungsfähigste Pflegetagegeldversicherung in Deutschland anzubieten. Dieser Tarif ermöglicht Frauen, bereits heute die aus Unisex resultierenden Beitragsvorteile in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund freue mich genauso auf unsere „Frauen-Kampagne". Für den Fall, dass der Gesetzgeber nun die obligatorische Anpassung im Bestand verfügt, haben wir ein Angebot für Männer und Frauen, welches eben keine Fragen auf Unisex-Umstellungen mehr offenlässt. Unabhängig davon haben wir schon heute - also ein Jahr früher - den leistungsstärksten Unisex-Tarif im Bereich der Pflegezusatzversicherung. Wir sind damit die Einzigen, die allen Neuversicherten bereits seit dem 1. Januar 2012 Beitragsstabilität garantieren können.


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